Unternehmer
Als Unternehmer sind Sie gemäß den verschiedensten Rechtsvorschriften verpflichtet, für die Sicherheit und das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Sei es im Unternehmen selbst oder auf der Baustelle. Hierfür sind Sie angewiesen, je nach Anforderungsgebiet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren oder andere spezifische Beauftragte zu bestellen. Und hier kommen wir ins Spiel. Denn wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen bestmöglich zur Seite zu stehen und mit Ihnen zusammen praxisnahe und rechtssichere Lösungen für alle aufkommenden Eventualitäten zu entwickeln.

FACHKRAFT
Arbeitssicherheit
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen rund 900 Kunden aus den verschiedensten Branchen. Hierbei sind uns Vertrauen und Sensibilität besonders wichtig. Denn unser Ziel ist, mit Ihnen an der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu arbeiten – und nicht nur für Sie. Jetzt mehr erfahren!
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

FACHKRAFT
Brandschutz-
beauftragter
Brandschutz ist in erster Linie Chefsache. Sollten Sie als Arbeitgeber allerdings so von Ihren Aufgaben eingenommen sein, dass Sie Ihrer Pflicht nicht angemessen nachkommen können, so unterstützt Sie gerne einer unserer qualifizierten Brandschutzbeauftragten. Ein gut ausgebildeter Brandschutzbeauftragter kann nachhaltig zur Unternehmenssicherheit und damit zum Unternehmenserhalt beitragen. Jetzt mehr erfahren!
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Technische Regel für Arbeitsstätten
- MusterBauOrdnung (MBO)

DGUV V3
Elektroprüfung
Sollte es aufgrund eines defekten Elektrogerätes zu einem Personen- oder Sachschaden kommen, müssen Sie eine lückenlose Dokumentation der Prüfung – gemäß DGUV Vorschrift 3 – vorweisen können. Um dies gewährleisten zu können, beauftragen Sie uns gerne mit der Durchführung. Jetzt mehr erfahren!
- Bürogeräte, wie Computer, Bildschirme, aber auch Küchengeräte (bspw. Kaffeemaschine und Wasserkocher), müssen min. alle zwei Jahre geprüft werden.
- Arbeitsmittel, die in Werkstätten oder auf Baustellen genutzt werden, müssen min. jährlich geprüft werden.
- Wichtig ist zu beachten, dass auch private Gerätschaften, die innerhalb der Arbeitsstätte genutzt werden, einer Prüfung unterzogen werden müssen.
- Arbeitsschutzgesetz
- DGUV Vorschrift 3
- Technische Regel für Betriebssicherheit 1201

PRÜFUNG
z. B. von Leitern & Regalen
Nicht nur der sichere Umgang, sondern auch deren sichere Gestaltung ist essentiell für einen funktionierenden Arbeitsschutz. Ziemlich häufig jedoch geraten die Prüfungen von Leitern, Regalen und Co. in Vergessenheit. Lassen Sie unsere geschulten Prüfer über Ihre Vorrichtungen schauen und uns somit einen – für alle Beteiligten – sicheren Arbeitsplatz schaffen. Jetzt mehr erfahren!
Regalprüfer müssen die notwendigen Kenntnisse zu den Vorschriften für Arbeitsschutz, der Unfallverhütung und zur Regaltechnik besitzen. Hierfür müssen Regalprüfer an regelmäßigen Schulungen teilnehmen.

EXTERNE
Schulungen
Mitarbeiterschulungen sind ein zentraler Baustein in den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz und Baustellensicherheit. Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten an, Ihr Personal auf dem neusten Stand zu halten. Werfen Sie für weitere Informationen gerne einen Blick in unseren Schulungskalender. Jetzt mehr erfahren!
- Präsenzveranstaltung
- digitale Unterweisung
- per E-Learning
- moderiertes Webinar

GEWERBE
SiGeKo
Im Jahr 2020 ereigneten sich 97 tödliche Arbeitsunfälle deutschlandweit. Um Ihre Mitarbeiter und deren Angehörige vor solchen Tragödien zu bewahren, stehen Ihnen unsere SiGeKos jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Auch wenn es mal brenzlig werden sollte. Jetzt mehr erfahren!
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)