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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

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Ausbildungen und Unterweisungen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

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    Gewünschte Leistungen


    Vorankündigung nach § 2, Abs. 2 BaustellV


    Vorankündigung nach § 2, Abs. 2 BaustellV


    Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist nach RAB 31


    Optionale Leistungen


    In Verbindung mit der Sicherheits- und Gesundheitsschutz Begehung wird der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan vom Auftragnehmer auf der Baustelle aufgehangen.


    Einmalige Sicherheitsunterweisung in Verbindung mit der Sicherheits-Begehung vor Ort.


    Erstellung der Baustellenordnung


    Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Begehung


    Intervall der Begehung


    Erstellung Gefährdungsbeurteilung


    Weitere Angaben

    Fachkraft für Arbeitssicherheit

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      Die Erstanalyse beinhaltet die Erfassung, Analyse und Bewertung von allen Arbeitsschutz-Prozessen in Ihrem Unternehmen mit abschließender Berichterstattung


      Vorbereitende Tätigkeiten | Beratende Tätigkeiten | Nachbereitende Tätigkeiten


      Intervall




      Einmalige E-Learning Arbeitssicherheitsunterweisung pro Teilnehmer.
      Online-Zugang zur E- Learning Plattform
      Jederzeit und von überall aus möglich
      Nach Erfolgreicher Teilnahme erhält der Teilnehmer ein personenbezogenes Zertifikat nach DGUV V1.
      Wir benötigen für jeden Zugang den Vor- & Nachnamen sowie eine E-Mail-Adresse



      Erstellung Gefährdungsbeurteilung(en) gemäß DGUV Vorschrift 1


      Optionale Leistung


      gemäß DGUV Information 206-016


      gemäß DGUV Information 211-010



      2. Standort

      Gewünschte Leistungen zum 2. Standort


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      Vorbereitende Tätigkeiten | Beratende Tätigkeiten | Nachbereitende Tätigkeiten


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      Einmalige E-Learning Arbeitssicherheitsunterweisung pro Teilnehmer.
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      Erstellung Gefährdungsbeurteilung(en) gemäß DGUV Vorschrift 1


      Optionale Leistung


      gemäß DGUV Information 206-026


      gemäß DGUV Information 211-010



      3. Standort

      Gewünschte Leistungen zum 3. Standort


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      Vorbereitende Tätigkeiten | Beratende Tätigkeiten | Nachbereitende Tätigkeiten


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      Erstellung Gefährdungsbeurteilung(en) gemäß DGUV Vorschrift 1


      Optionale Leistung


      gemäß DGUV Information 206-036


      gemäß DGUV Information 211-010



      4. Standort

      Gewünschte Leistungen zum 4. Standort


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      Vorbereitende Tätigkeiten | Beratende Tätigkeiten | Nachbereitende Tätigkeiten


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      Erstellung Gefährdungsbeurteilung(en) gemäß DGUV Vorschrift 1


      Optionale Leistung


      gemäß DGUV Information 206-046


      gemäß DGUV Information 211-010



      5. Standort

      Gewünschte Leistungen zum 5. Standort


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      Vorbereitende Tätigkeiten | Beratende Tätigkeiten | Nachbereitende Tätigkeiten


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      Erstellung Gefährdungsbeurteilung(en) gemäß DGUV Vorschrift 1


      Optionale Leistung


      gemäß DGUV Information 206-056


      gemäß DGUV Information 211-010



      6. Standort

      Gewünschte Leistungen zum 6. Standort


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      Vorbereitende Tätigkeiten | Beratende Tätigkeiten | Nachbereitende Tätigkeiten


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      Erstellung Gefährdungsbeurteilung(en) gemäß DGUV Vorschrift 1


      Optionale Leistung


      gemäß DGUV Information 206-066


      gemäß DGUV Information 211-010



      7. Standort

      Gewünschte Leistungen zum 7. Standort


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      Optionale Leistung


      gemäß DGUV Information 206-076


      gemäß DGUV Information 211-010



      8. Standort

      Gewünschte Leistungen zum 8. Standort


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      Optionale Leistung


      gemäß DGUV Information 206-086


      gemäß DGUV Information 211-010



      9. Standort

      Gewünschte Leistungen zum 9. Standort


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      Erstellung Gefährdungsbeurteilung(en) gemäß DGUV Vorschrift 1


      Optionale Leistung


      gemäß DGUV Information 206-096


      gemäß DGUV Information 211-010



      10. Standort

      Gewünschte Leistungen zum 10. Standort


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      Vorbereitende Tätigkeiten | Beratende Tätigkeiten | Nachbereitende Tätigkeiten


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      Wir benötigen für jeden Zugang den Vor- & Nachnamen sowie eine E-Mail-Adresse



      Erstellung Gefährdungsbeurteilung(en) gemäß DGUV Vorschrift 1


      Optionale Leistung


      gemäß DGUV Information 206-106


      gemäß DGUV Information 211-010



      Weitere Angaben

      Wenn Sie weitere Leistungen, wie z. B. Prüfungen oder Ausbildungen benötigen, stellen Sie nach dem Abschicken bitte eine weitere Anfrage für das entsprechende Thema.
      Brandschutzbeauftragter

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        Vorbereitende Tätigkeiten | Beratende Tätigkeiten | Nachbereitende Tätigkeiten




        Optionale Leistung


        (nur in Verbindung mit Gefährdungsbeurteilung )


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.

        2. Standort

        Gewünschte Leistungen zum 2. Standort


        Die Erstanalyse beinhaltet die Erfassung, Analyse und Bewertung von allen Brandschutz-Prozessen in Ihrem Unternehmen mit abschließender Berichterstattung.


        Vorbereitende Tätigkeiten | Beratende Tätigkeiten | Nachbereitende Tätigkeiten




        Optionale Leistung


        (nur in Verbindung mit Gefährdungsbeurteilung )


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.

        3. Standort

        Gewünschte Leistungen zum 3. Standort


        Die Erstanalyse beinhaltet die Erfassung, Analyse und Bewertung von allen Brandschutz-Prozessen in Ihrem Unternehmen mit abschließender Berichterstattung.


        Vorbereitende Tätigkeiten | Beratende Tätigkeiten | Nachbereitende Tätigkeiten




        Optionale Leistung


        (nur in Verbindung mit Gefährdungsbeurteilung )


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.

        4. Standort

        Gewünschte Leistungen zum 4. Standort


        Die Erstanalyse beinhaltet die Erfassung, Analyse und Bewertung von allen Brandschutz-Prozessen in Ihrem Unternehmen mit abschließender Berichterstattung.


        Vorbereitende Tätigkeiten | Beratende Tätigkeiten | Nachbereitende Tätigkeiten




        Optionale Leistung


        (nur in Verbindung mit Gefährdungsbeurteilung )


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.

        5. Standort

        Gewünschte Leistungen zum 5. Standort


        Die Erstanalyse beinhaltet die Erfassung, Analyse und Bewertung von allen Brandschutz-Prozessen in Ihrem Unternehmen mit abschließender Berichterstattung.


        Vorbereitende Tätigkeiten | Beratende Tätigkeiten | Nachbereitende Tätigkeiten




        Optionale Leistung


        (nur in Verbindung mit Gefährdungsbeurteilung )


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.

        6. Standort

        Gewünschte Leistungen zum 6. Standort


        Die Erstanalyse beinhaltet die Erfassung, Analyse und Bewertung von allen Brandschutz-Prozessen in Ihrem Unternehmen mit abschließender Berichterstattung.


        Vorbereitende Tätigkeiten | Beratende Tätigkeiten | Nachbereitende Tätigkeiten




        Optionale Leistung


        (nur in Verbindung mit Gefährdungsbeurteilung )


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.

        7. Standort

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        8. Standort

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        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.


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        9. Standort

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        10. Standort

        Gewünschte Leistungen zum 10. Standort


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        Vorbereitende Tätigkeiten | Beratende Tätigkeiten | Nachbereitende Tätigkeiten




        Optionale Leistung


        (nur in Verbindung mit Gefährdungsbeurteilung )


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.


        § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne, MBeVO, DGUV Information 205-001. Die Brandschutzordnung wird einmalig erstellt.

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        Schulungen

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          Gewünschte Schulung

          Brandschutzhelferschulung

          gemäß DGUV Information 205-023

          Schulungen bei DIGA

          Weitere Infos zu unseren Schulungsterminen entnehmen Sie bitte unserem Schulungskalender.


          Schulungen Inhouse


          Sicherheitsbeauftragter

          Schulung gemäß DGUV Vorschrift 1 § 20

          Online-Schulungen

          Weitere Infos zu unseren Schulungsterminen entnehmen Sie bitte unserem Schulungskalender.


          Schulungen Inhouse

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          Prüfungen

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            Gewünschte Prüfungen

            Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V3 und Information 203-071 (230 V)


            Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V3


            Prüfung Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-016 und 201-011 und Betriebssicherheitsverordnung


            Prüfung Schultafeln gemäß DGUV 202-021 „Sicherheit von Schultafeln“


            Prüfung kraftbetriebene Kleingeräte gemäß DGUV 100-500

            (z. B. Kompressoren, Rüttelplatten, Motorsägen, Presslufthammer)


            Prüfung Hebebühnen gemäß DGUV 100-500 und Grundsatz 308-002

            (z. B. Kfz-Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Hubtische, Lade- und Überladebrücken, Ladebordwände)


            Prüfung Erdbaumaschinen gemäß DGUV 100-500, Kap. 2.12.


            Prüfung Regalanlagen gemäß DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007und BetrSichV


            Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Tore gemäß ASR A1.7


            Lärmmessung gemäß § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

            Einmalige Messung pro Arbeitsbereich


            Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V70


            Prüfung von elektrischen Maschinen gemäß DGUV V3


            Prüfung von ortfesten elektrischen Anlagen gemäß DGUV V3


            Prüfung von Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 67

            Die Prüfung vom Flurförderzeug erfolgt einmalig.

            Leistung:
            · Prüfung von Flurförderzeug
            · Digitale Erstellung und Zusendung des Prüfprotokolls
            · Erkennungsplakette pro geprüftes und bestandenes Fahrzeug
            · Prüfung vor Ort nach Terminabstimmung


            Weitere nicht aufgeführte Prüfung

            2. Standort

            Gewünschte Prüfungen zum 2. Standort

            Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V3 und Information 203-071 (230 V)


            Prüfung Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-026 und 201-021 und Betriebssicherheitsverordnung


            Prüfung Schultafeln gemäß DGUV 202-021 „Sicherheit von Schultafeln“


            Prüfung kraftbetriebene Kleingeräte gemäß DGUV 100-500

            (z. B. Kompressoren, Rüttelplatten, Motorsägen, Presslufthammer)


            Prüfung Hebebühnen gemäß DGUV 100-500 und Grundsatz 308-002

            (z. B. Kfz-Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Hubtische, Lade- und Überladebrücken, Ladebordwände)


            Prüfung Erdbaumaschinen gemäß DGUV 100-500, Kap. 2.12.


            Prüfung Regalanlagen gemäß DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007 und BetrSichV


            Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Tore gemäß ASR A1.7


            Lärmmessung gemäß § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

            Einmalige Messung pro Arbeitsbereich


            Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V70


            Prüfung von elektrischen Maschinen gemäß DGUV V3


            Prüfung von ortfesten elektrischen Anlagen gemäß DGUV V3


            Prüfung von Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 67

            Die Prüfung vom Flurförderzeug erfolgt einmalig.

            Leistung:
            · Prüfung von Flurförderzeug
            · Digitale Erstellung und Zusendung des Prüfprotokolls
            · Erkennungsplakette pro geprüftes und bestandenes Fahrzeug
            · Prüfung vor Ort nach Terminabstimmung


            Weitere nicht aufgeführte Prüfung

            3. Standort

            Gewünschte Prüfungen zum 3. Standort

            Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V3 und Information 203-071 (230 V)


            Prüfung Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-036 und 201-031 und Betriebssicherheitsverordnung


            Prüfung Schultafeln gemäß DGUV 202-031 „Sicherheit von Schultafeln“


            Prüfung kraftbetriebene Kleingeräte gemäß DGUV 100-500

            (z. B. Kompressoren, Rüttelplatten, Motorsägen, Presslufthammer)


            Prüfung Hebebühnen gemäß DGUV 100-500 und Grundsatz 308-002

            (z. B. Kfz-Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Hubtische, Lade- und Überladebrücken, Ladebordwände)


            Prüfung Erdbaumaschinen gemäß DGUV 100-500, Kap. 2.12.


            Prüfung Regalanlagen gemäß DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007 und BetrSichV


            Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Tore gemäß ASR A1.7


            Lärmmessung gemäß § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

            Einmalige Messung pro Arbeitsbereich


            Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V70


            Prüfung von elektrischen Maschinen gemäß DGUV V3


            Prüfung von ortfesten elektrischen Anlagen gemäß DGUV V3


            Prüfung von Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 67

            Die Prüfung vom Flurförderzeug erfolgt einmalig.

            Leistung:
            · Prüfung von Flurförderzeug
            · Digitale Erstellung und Zusendung des Prüfprotokolls
            · Erkennungsplakette pro geprüftes und bestandenes Fahrzeug
            · Prüfung vor Ort nach Terminabstimmung


            Weitere nicht aufgeführte Prüfung

            4. Standort

            Gewünschte Prüfungen zum 4. Standort

            Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V3 und Information 203-071 (230 V)


            Prüfung Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-046 und 201-041 und Betriebssicherheitsverordnung


            Prüfung Schultafeln gemäß DGUV 202-041 „Sicherheit von Schultafeln“


            Prüfung kraftbetriebene Kleingeräte gemäß DGUV 100-500

            (z. B. Kompressoren, Rüttelplatten, Motorsägen, Presslufthammer)


            Prüfung Hebebühnen gemäß DGUV 100-500 und Grundsatz 308-002

            (z. B. Kfz-Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Hubtische, Lade- und Überladebrücken, Ladebordwände)


            Prüfung Erdbaumaschinen gemäß DGUV 100-500, Kap. 2.12.


            Prüfung Regalanlagen gemäß DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007 und BetrSichV


            Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Tore gemäß ASR A1.7


            Lärmmessung gemäß § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

            Einmalige Messung pro Arbeitsbereich


            Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V70


            Prüfung von elektrischen Maschinen gemäß DGUV V3


            Prüfung von ortfesten elektrischen Anlagen gemäß DGUV V3


            Prüfung von Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 67

            Die Prüfung vom Flurförderzeug erfolgt einmalig.

            Leistung:
            · Prüfung von Flurförderzeug
            · Digitale Erstellung und Zusendung des Prüfprotokolls
            · Erkennungsplakette pro geprüftes und bestandenes Fahrzeug
            · Prüfung vor Ort nach Terminabstimmung


            Weitere nicht aufgeführte Prüfung

            5. Standort

            Gewünschte Prüfungen zum 5. Standort

            Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V3 und Information 203-071 (230 V)


            Prüfung Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-056 und 201-051 und Betriebssicherheitsverordnung


            Prüfung Schultafeln gemäß DGUV 202-051 „Sicherheit von Schultafeln“


            Prüfung kraftbetriebene Kleingeräte gemäß DGUV 100-500

            (z. B. Kompressoren, Rüttelplatten, Motorsägen, Presslufthammer)


            Prüfung Hebebühnen gemäß DGUV 100-500 und Grundsatz 308-002

            (z. B. Kfz-Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Hubtische, Lade- und Überladebrücken, Ladebordwände)


            Prüfung Erdbaumaschinen gemäß DGUV 100-500, Kap. 2.12.


            Prüfung Regalanlagen gemäß DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007 und BetrSichV


            Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Tore gemäß ASR A1.7


            Lärmmessung gemäß § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

            Einmalige Messung pro Arbeitsbereich


            Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V70


            Prüfung von elektrischen Maschinen gemäß DGUV V3


            Prüfung von ortfesten elektrischen Anlagen gemäß DGUV V3


            Prüfung von Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 67

            Die Prüfung vom Flurförderzeug erfolgt einmalig.

            Leistung:
            · Prüfung von Flurförderzeug
            · Digitale Erstellung und Zusendung des Prüfprotokolls
            · Erkennungsplakette pro geprüftes und bestandenes Fahrzeug
            · Prüfung vor Ort nach Terminabstimmung


            Weitere nicht aufgeführte Prüfung

            6. Standort

            Gewünschte Prüfungen zum 6. Standort

            Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V3 und Information 203-071 (230 V)


            Prüfung Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-066 und 201-061 und Betriebssicherheitsverordnung


            Prüfung Schultafeln gemäß DGUV 202-061 „Sicherheit von Schultafeln“


            Prüfung kraftbetriebene Kleingeräte gemäß DGUV 100-500

            (z. B. Kompressoren, Rüttelplatten, Motorsägen, Presslufthammer)


            Prüfung Hebebühnen gemäß DGUV 100-500 und Grundsatz 308-002

            (z. B. Kfz-Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Hubtische, Lade- und Überladebrücken, Ladebordwände)


            Prüfung Erdbaumaschinen gemäß DGUV 100-500, Kap. 2.12.


            Prüfung Regalanlagen gemäß DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007 und BetrSichV


            Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Tore gemäß ASR A1.7


            Lärmmessung gemäß § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

            Einmalige Messung pro Arbeitsbereich


            Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V70


            Prüfung von elektrischen Maschinen gemäß DGUV V3


            Prüfung von ortfesten elektrischen Anlagen gemäß DGUV V3


            Prüfung von Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 67

            Die Prüfung vom Flurförderzeug erfolgt einmalig.

            Leistung:
            · Prüfung von Flurförderzeug
            · Digitale Erstellung und Zusendung des Prüfprotokolls
            · Erkennungsplakette pro geprüftes und bestandenes Fahrzeug
            · Prüfung vor Ort nach Terminabstimmung


            Weitere nicht aufgeführte Prüfung

            7. Standort

            Gewünschte Prüfungen zum 7. Standort

            Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V3 und Information 203-071 (230 V)


            Prüfung Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-076 und 201-071 und Betriebssicherheitsverordnung


            Prüfung Schultafeln gemäß DGUV 202-071 „Sicherheit von Schultafeln“


            Prüfung kraftbetriebene Kleingeräte gemäß DGUV 100-500

            (z. B. Kompressoren, Rüttelplatten, Motorsägen, Presslufthammer)


            Prüfung Hebebühnen gemäß DGUV 100-500 und Grundsatz 308-002

            (z. B. Kfz-Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Hubtische, Lade- und Überladebrücken, Ladebordwände)


            Prüfung Erdbaumaschinen gemäß DGUV 100-500, Kap. 2.12.


            Prüfung Regalanlagen gemäß DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007 und BetrSichV


            Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Tore gemäß ASR A1.7


            Lärmmessung gemäß § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

            Einmalige Messung pro Arbeitsbereich


            Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V70


            Prüfung von elektrischen Maschinen gemäß DGUV V3


            Prüfung von ortfesten elektrischen Anlagen gemäß DGUV V3


            Prüfung von Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 67

            Die Prüfung vom Flurförderzeug erfolgt einmalig.

            Leistung:
            · Prüfung von Flurförderzeug
            · Digitale Erstellung und Zusendung des Prüfprotokolls
            · Erkennungsplakette pro geprüftes und bestandenes Fahrzeug
            · Prüfung vor Ort nach Terminabstimmung


            Weitere nicht aufgeführte Prüfung

            8. Standort

            Gewünschte Prüfungen zum 8. Standort

            Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V3 und Information 203-081 (230 V)


            Prüfung Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-086 und 201-081 und Betriebssicherheitsverordnung


            Prüfung Schultafeln gemäß DGUV 202-081 „Sicherheit von Schultafeln“


            Prüfung kraftbetriebene Kleingeräte gemäß DGUV 100-500

            (z. B. Kompressoren, Rüttelplatten, Motorsägen, Presslufthammer)


            Prüfung Hebebühnen gemäß DGUV 100-500 und Grundsatz 308-002

            (z. B. Kfz-Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Hubtische, Lade- und Überladebrücken, Ladebordwände)


            Prüfung Erdbaumaschinen gemäß DGUV 100-500, Kap. 2.12.


            Prüfung Regalanlagen gemäß DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007 und BetrSichV


            Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Tore gemäß ASR A1.7


            Lärmmessung gemäß § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

            Einmalige Messung pro Arbeitsbereich


            Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V70


            Prüfung von elektrischen Maschinen gemäß DGUV V3


            Prüfung von ortfesten elektrischen Anlagen gemäß DGUV V3


            Prüfung von Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 67

            Die Prüfung vom Flurförderzeug erfolgt einmalig.

            Leistung:
            · Prüfung von Flurförderzeug
            · Digitale Erstellung und Zusendung des Prüfprotokolls
            · Erkennungsplakette pro geprüftes und bestandenes Fahrzeug
            · Prüfung vor Ort nach Terminabstimmung


            Weitere nicht aufgeführte Prüfung

            9. Standort

            Gewünschte Prüfungen zum 9. Standort

            Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V3 und Information 203-091 (230 V)


            Prüfung Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-096 und 201-091 und Betriebssicherheitsverordnung


            Prüfung Schultafeln gemäß DGUV 202-091 „Sicherheit von Schultafeln“


            Prüfung kraftbetriebene Kleingeräte gemäß DGUV 100-500

            (z. B. Kompressoren, Rüttelplatten, Motorsägen, Presslufthammer)


            Prüfung Hebebühnen gemäß DGUV 100-500 und Grundsatz 308-002

            (z. B. Kfz-Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Hubtische, Lade- und Überladebrücken, Ladebordwände)


            Prüfung Erdbaumaschinen gemäß DGUV 100-500, Kap. 2.12.


            Prüfung Regalanlagen gemäß DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007 und BetrSichV


            Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Tore gemäß ASR A1.7


            Lärmmessung gemäß § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

            Einmalige Messung pro Arbeitsbereich


            Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V70


            Prüfung von elektrischen Maschinen gemäß DGUV V3


            Prüfung von ortfesten elektrischen Anlagen gemäß DGUV V3


            Prüfung von Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 67

            Die Prüfung vom Flurförderzeug erfolgt einmalig.

            Leistung:
            · Prüfung von Flurförderzeug
            · Digitale Erstellung und Zusendung des Prüfprotokolls
            · Erkennungsplakette pro geprüftes und bestandenes Fahrzeug
            · Prüfung vor Ort nach Terminabstimmung


            Weitere nicht aufgeführte Prüfung

            10. Standort

            Gewünschte Prüfungen zum 10. Standort

            Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V3 und Information 203-101 (230 V)


            Prüfung Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-106 und 201-101 und Betriebssicherheitsverordnung


            Prüfung Schultafeln gemäß DGUV 202-101 „Sicherheit von Schultafeln“


            Prüfung kraftbetriebene Kleingeräte gemäß DGUV 100-500

            (z. B. Kompressoren, Rüttelplatten, Motorsägen, Presslufthammer)


            Prüfung Hebebühnen gemäß DGUV 100-500 und Grundsatz 308-002

            (z. B. Kfz-Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Hubtische, Lade- und Überladebrücken, Ladebordwände)


            Prüfung Erdbaumaschinen gemäß DGUV 100-500, Kap. 2.12.


            Prüfung Regalanlagen gemäß DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007 und BetrSichV


            Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Tore gemäß ASR A1.7


            Lärmmessung gemäß § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

            Einmalige Messung pro Arbeitsbereich


            Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V70


            Prüfung von elektrischen Maschinen gemäß DGUV V3


            Prüfung von ortfesten elektrischen Anlagen gemäß DGUV V3


            Prüfung von Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 67

            Die Prüfung vom Flurförderzeug erfolgt einmalig.

            Leistung:
            · Prüfung von Flurförderzeug
            · Digitale Erstellung und Zusendung des Prüfprotokolls
            · Erkennungsplakette pro geprüftes und bestandenes Fahrzeug
            · Prüfung vor Ort nach Terminabstimmung


            Weitere nicht aufgeführte Prüfung

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              Gewünschte Ausbildung / Unterweisung

              Ausbildung Bediener Flurförderfahrzeug – Inhouse

              gemäß § 7, Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68

              Jährliche Unterweisung der Bediener von Flurförderfahrzeug – Inhouse

              gemäß § 7, Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68


              Ausbildung Kranbediener – Inhouse

              gemäß DGUV Vorschrift 52 und 309-303

              Jährliche Unterweisung der Kranbediener

              gemäß DGUV Vorschrift 52 und 309-303


              Ausbildung Hubarbeitsbühnenbediener – Inhouse

              gemäß § 7, Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68

              Jährliche Unterweisung des Hubarbeitsbühnenbedieners – Inhouse

              gemäß § 7, Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68


              Ausbildung Teleskopstaplerbediener – Inhouse

              gemäß § 7, Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68

              Jährliche Unterweisung des Teleskopstaplerbediener – Inhouse

              gemäß § 7, Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68


              Ausbildung zur Prüfung von Fahrgerüsten – Inhouse

              gem. BetriebsSichV


              Schulung für befähigte Personen für Arbeits- und Schutzgerüste – Inhouse

              gem. § 2 Abs. 7 BetrSichV


              Weiterbildung Ladungssicherung gemäß VDI 2700 – Inhouse

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