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Prüfungen

Unsere Leistungen im Überblick


  • Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte gemäß DGUV Vorschrift 3
  • Prüfung von Lagereinrichtungen (Regale, Leitern und Tritte)

FAQ zum Thema Prüfungen

1 Was fällt unter “Arbeitsmittel”?
Unter ortsveränderlichen Elektrogeräten versteht man Geräte, die flexibel und problemlos von einem Ort zu einem anderen gebracht werden können. Sie dürfen nicht verbaut und nicht schwerer als 23 kg sein.
2 Wie oft müssen Arbeitsmittel geprüft werden?
  • Bürogeräte, wie Computer, Bildschirme, aber auch Küchengeräte (bspw. Kaffeemaschine und Wasserkocher) müssen min. alle zwei Jahre geprüft werden
  • Arbeitsmittel, die in Werkstätten oder auf Baustellen genutzt werden, müssen min. jährlich geprüft werden
  • Wichtig ist zu beachten, dass auch private Gerätschaften, die innerhalb der Arbeitsstätte genutzt werden, einer Prüfung unterzogen werden müssen
3 Rechtsgrundlage
  • Arbeitsschutzgesetz
  • DGUV Vorschrift 3
  • Technische Regel für Betriebssicherheit 1201

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