Arbeitssicherheit

Unsere Leistungen im Überblick


  • Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • regelmäßige Durchführung von ASA-Sitzungen und Betriebsbegehungen
  • Unterstützung/Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
  • Unterstützung und Erstellung aller weiteren notwendigen Dokumentationen
  • Flucht und Rettungswegpläne ASR A1.3
  • Rettungskonzept gemäß DGUV Vorschrift 1 §8, §24, §25, §29
  • Explosionsschutzdokument DGUV Information 213-106
  • Fremdfirmenkoordinations-Konzept

Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit

Willkommen bei den DIGA-Ingenieuren, Ihrem erfahrenen Partner für Arbeitssicherheit. In der komplexen Welt des Arbeitsschutzes sind wir darauf spezialisiert, Unternehmen bei der Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen, um so die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Das Arbeitsschutzgesetz fordert von Ihnen als Unternehmer, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Mitarbeiter zu schützen. Dies kann jedoch eine Herausforderung sein, vor allem wenn es darum geht, sich in einem komplexen Paragraphendschungel zurechtzufinden. Hier setzen unsere Experten an: Wir bieten Ihnen nicht nur Orientierungshilfe bei gesetzlichen Vorgaben, sondern entwickeln auch proaktive, auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Strategien, um Risiken zu minimieren. ...

Unser Team aus qualifizierten Fachkräften für Arbeitssicherheit arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Arbeitsumgebung nicht nur sicher, sondern auch förderlich für das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter ist. Durch umfassende Analysen und regelmäßige Überprüfungen helfen wir Ihnen, potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und zu beseitigen.

Zusätzlich zur direkten Unterstützung in Ihrem Betrieb führen wir Schulungen und Unterweisungen durch, um das Bewusstsein und das Verständnis für Sicherheitspraktiken bei Ihren Mitarbeitern zu stärken. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften gelegt, um nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Effizienz am Arbeitsplatz zu verbessern.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Arbeitsstätte sicherer zu machen und zugleich die Produktivität zu steigern. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere maßgeschneiderten Dienstleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Wir sind hier, um Sie in allen Aspekten der Arbeitssicherheit zu unterstützen und Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit und Vertrauen zu bieten.

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Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind Sie als Unternehmer verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um somit die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Doch hierbei ist es gar nicht so einfach, sich im Paragraphen-Dschungel zurechtzufinden. Vertrauen Sie daher auf uns und unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam proaktiv und präventiv Wege finden, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu verhindern. Dadurch erhalten Sie sich nicht nur das Vertrauen Ihrer Belegschaft, sondern vermeiden darüber hinaus selbstverschuldete Ausfallzeiten. Gelungener Arbeitsschutz spart also auch noch Geld.

FAQ zum Thema Sifa

1 Was geschieht, wenn keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt wird?
Gemäß ASiG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Passiert dies nicht, geht der Unternehmer das Risiko ein – aufgrund fehlender Fachkenntnis – den Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht regelkonform umsetzen zu können. Kommt es aufgrund dessen zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit, kann der Unternehmer persönlich in Haftung genommen werden. Dies können Geldbußen, Schadensersatzforderungen oder sogar Freiheitsstrafen bedeuten.
2 Welche Möglichkeiten der sicherheitstechnischen Betreuung gibt es?
Je nach Mitarbeiterzahl und Gefährdungspotenzial gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sicherheitstechnische Betreuung eines Betriebes anzugehen

Regelbetreuung Alternative Betreuung
bis 10 Beschäftigte mehr als 10 Beschäftigte bis 50 Beschäftigte
Grundbetreuung:
Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung
Grundbetreuung:
feste Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Unternehmerschulung: Unternehmer/in qualifiziert sich in der Schulung und organisiert den betrieblichen Arbeitsschutz
plus anlassbezogene Betreuung plus betriebsspezifische Betreuung plus bedarfsorientierte Betreuung
3 Trägt die Sifa die Verantwortung, wenn es zu einem Unfall kommt?
In erster Linie haftet grundsätzlich der Unternehmer für die Arbeitssicherheit der Unternehmer, da die Sifa keine Weisungsbefugnis besitzt und zunächst einmal eine beratende Funktion innehat. Somit haftet die Sifa nicht im Falle eines Arbeitsunfalles. Voll haftbar ist die Sifa allerdings, wenn nachweislich die Qualität ihrer sicherheitstechnischen Beratung nicht dem Stand der Technik entspricht oder nicht alle geforderten Aspekte des Arbeitsschutzes umgesetzt und schriftlich dokumentiert wurden.
4 Rechtsgrundlage
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • DGUV Vorschrift 2

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