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Privat


Sie dachten, Baustellensicherheit ist ausschließlich Unternehmerangelegenheit? Auch Privatpersonen sind nach Baustellenverordnung für die Sicherheit der am Bau beteiligten Personen verantwortlich. Damit der Traum vom Eigenheim, der Gartenanlage oder dem Garagenanbau nicht zum Alptraum wird, stehen ihnen unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren (SiGeKo) mit Rat und Tat zur Seite. Gerne unterstützen wir Sie von der Planungsphase bis hin zur regelmäßigen sicherheitstechnischen Kontrolle.

Aber nicht nur auf Ihren privaten Baustellen können Sie auf unsere Unterstützung zählen. Ob nun in Ihrer Freizeit oder Ihrem beruflichen Umfeld – Unfälle passieren jeden Tag und richten dabei kleinere, aber auch größere Schäden an. Häufig ist hierbei der Mensch als Anwender die Schwachstelle selbst. Durch Unwissenheit erhöhen Sie Ihr eigenes Gefährdungspotenzial und bringen sich selbst und Ihr Umfeld in Gefahr.

Unser Team gibt Ihnen mit unseren Schulungen qualifizierte Tipps und Tricks mit auf den Weg, potentielle Gefahrenquellen zu erkennen und diese nachhaltig zu vermeiden.


SiGeKo

Ohne geschultes Auge fallen viele Sicherheitslücken meist gar nicht erst auf. Überlassen Sie daher die Betreuung unseren Experten. Wir erledigen für Sie alle administrativen und operativen Aufgaben während der Planungs- und Ausführungsphase.

Durch regelmäßige Baustellenbesuche sorgen wir für die Sicherheit vor Ort, damit Sie immer vollständig abgesichert sind und sich auf die schönen Dinge im Leben konzentrieren können. Jetzt mehr erfahren!

Was müssen Sie als private Person zum Thema Arbeitsschutz wissen?

1Unter welchen Voraussetzungen benötige ich einen SiGeKo?
Gemäß § 3 BaustellV ist jeder Bauherr verpflichtet, einen SiGeKo zu bestellen, wenn Beschäftigte verschiedener Arbeitgeber an einem Bauvorhaben zusammenarbeiten müssen. Dem Bauherrn steht es frei, die Position des SiGeKo selber zu übernehmen, insofern er die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
2Wie oft muss der SiGeKo das Bauvorhaben begehen?
Für die Einsatzzeiten eines SiGeKo gibt es aktuell keine rechtlichen Vorgaben. In Abhängigkeit von der Art des Bauvorhabens kann der SiGeKo hierzu eine Empfehlung aussprechen. Gängig ist ein 14-tägiger bis monatlicher Begehungsrhythmus.
3Rechtsgrundlage
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)

Schulungen

Sie wollen sich weiterbilden, aktiv etwas zur Sicherheit in Ihrem Betrieb beitragen oder benötigen ein bestimmtes Zertifikat?

Die DIGA bietet Ihnen ein – ganz speziell auf Sie abgestimmtes – Schulungspaket. Werden Sie zum Helden des Alltags und bereiten Sie sich mit unserer Hilfe auf all die kleineren und größeren Katastrophen vor. Jetzt mehr erfahren!

1Kann ich als Privatperson auch an Schulungen teilnehmen?
Wir bieten perfekt auf Privatpersonen zugeschnittene Schulungen an. Als Arbeitnehmer ist man in vielerlei Hinsicht auf seinen Arbeitgeber angewiesen. Lassen Sie es im Ernstfall aber nicht darauf ankommen! Unsere Schulungen geben Ihnen Sicherheit, bei dem was Sie tun, und sorgen ganz nebenbei dafür, Ihren Wissensstand zu erweitern. Als Bonus obendrauf erhalten Sie nach erfolgreich abgeschlossener Schulung ein Zertifikat, welches Ihre neu gewonnenen Kenntnisse bestätigt.
2Wie kann eine Schulung durchgeführt werden?
  • Präsenzveranstaltung
  • digitale Unterweisung
    • per E-Learning
    • moderiertes Webinar