Arbeitssicherheit
Unsere Leistungen im Überblick
- Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- regelmäßige Durchführung von ASA-Sitzungen und Betriebsbegehungen
- Unterstützung/Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
- Unterstützung und Erstellung aller weiteren notwendigen Dokumentationen
- Flucht und Rettungswegpläne ASR A1.3
- Rettungskonzept gemäß DGUV Vorschrift 1 §8, §24, §25, §29
- Explosionsschutzdokument DGUV Information 213-106
- Fremdfirmenkoordinations-Konzept
Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind Sie als Unternehmer verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um somit die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Doch hierbei ist es gar nicht so einfach, sich im Paragraphen-Dschungel zurechtzufinden. Vertrauen Sie daher auf uns und unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam proaktiv und präventiv Wege finden, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu verhindern. Dadurch erhalten Sie sich nicht nur das Vertrauen Ihrer Belegschaft, sondern vermeiden darüber hinaus selbstverschuldete Ausfallzeiten. Gelungener Arbeitsschutz spart also auch noch Geld.
FAQ zum Thema Sifa
Regelbetreuung | Alternative Betreuung | |
---|---|---|
bis 10 Beschäftigte | mehr als 10 Beschäftigte | bis 50 Beschäftigte |
Grundbetreuung: Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung |
Grundbetreuung: feste Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit |
Unternehmerschulung: Unternehmer/in qualifiziert sich in der Schulung und organisiert den betrieblichen Arbeitsschutz |
plus anlassbezogene Betreuung | plus betriebsspezifische Betreuung | plus bedarfsorientierte Betreuung |
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- DGUV Vorschrift 2
Kunden, die bereits unserer Expertise vertrauen
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