Brandschutz

Unsere Leistungen im Überblick


  • Stellung des Brandschutzbeauftragten
  • Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Umsetzungskontrolle des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrolle und Aktualisierung brandschutzrelevanter Dokumentationen
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern nach ASR 2.2
  • Durchführung von Evakuierungs- und Rettungsübungen

Ein Brand gefährdet nicht nur das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter, sondern kann Unternehmer auch Ihre Existenz kosten. Daher sollten Sie sich motiviert um die Ausarbeitung und Aktualisierung Ihres betrieblichen Brandschutzes kümmern und darauf achten, Ihre Mitarbeiter regelmäßig bzgl. des aktiven und passiven Brandschutzes zu sensibilisieren.

FAQ zum Thema Brandschutz

1 Wann brauche ich einen Brandschutzbeauftragten?
Es gibt keine deutschlandweite Regelung bzgl. der Pflicht, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Die gesetzlichen Vorschriften hierzu werden auf Länderebene erlassen. Die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann sich z. B. aus der Bauordnung, den Vorgaben der zuständigen Versicherung oder der Gefährdungsbeurteilung ergeben.
2Wie viele Brandschutzhelfer benötige ich?
Die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, den räumlichen Gegebenheiten und den Arbeitstätigkeiten, wie z. B. der Umgang mit Gefahrstoffen. In Verwaltungsbetrieben o. Ä. ist in der Regel ein Anteil von 5 %, in Produktions- und Lagerstätten ein Anteil von 10 % ausreichend. Hierbei müssen allerdings eventueller Schichtbetrieb und Abwesenheit aufgrund von Krankheit oder Urlaub einberechnet werden.
3 Rechtsgrundlage
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Technische Regel für Arbeitsstätten
  • MusterBauOrdnung (MBO)

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